Unsere „Kooperationen“ sind:
- individuell gestaltete Vereinbarungen der Zusammenarbeit,
- in der beide Seiten verbindlich Pflichten zum gegenseitigen Nutzen erfüllen
- i.d.R. die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Vergrößerung der Spannweite
- ohne dass wegen der vereinbarten Zusammenarbeit Geld zwischen den Kooperationspartnern fließt.
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Wir betrachten die
als für uns verbindliche externe Anforderungen, die somit integraler Bestandteil unseres Qualitätsmanagemetsystems geworden sind.
Als Rahmenbedingungen für Kooperationen erachten wir es als wichtig:
- die gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung
- personelle Ressourcen auf beiden Seiten
- Transparenz durch präzise, gezielte und aktuelle Informationen
- definierter Nutzen der Kooperation für beide Seiten
- gleichberechtigte Kommunikation
- klare Rollenverteilung
- stabile Infrastruktur und Finanzen
Vor diesem Hintergurnd unterscheiden wir Kooperationspartner wie folgt:
- Zusammenarbeit
- Dachorganisationen
- Förderer
Keine Kooperationspartner sind dagegen:
- Wirtschaftsunternehmen als Leistungsnehmer,
die sich aber u.U. selbst als Sponsoren bzw. Zuwendungsgeber verstehen.
Nicht unerwähnt bleiben sollen
- Körperschaften die als juristische Person Fördermitglied sind,
die Mitarbeiter eines Wirtschaftunternehmens sind, das die gleiche Zielgruppe bedient, wie die AAI
- Einzelpersonen,
die Mitarbeiter eines Wirtschaftunternehmens sind, das die gleiche Zielgruppe bedient, wie die AAI
1. Zusammenarbeit
Berliner Pflegestützpunkte bislang vorwiegend unter der Trägerschaft der AOK und der Siemens Betriebskrankenkasse
Kontaktstellen PflegeEngagement bislang eher vereinzelt
Fachstelle pflegende Angehörige (regelmäßige Federführertreffen
Kranken-/Altenpflegeschulen, die Auszubildende als Praktikanten für unsere Betreuten Urlaube zur Verfügung stellen
- ECOLEA Private Berufliche Schule (Stralsund)
- Vivantes Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen (Berlin)
Körperschaften, die uns stundenweise Räume für unsere fachlich geleiteten Angehörigengesprächsgruppen mit Betreuungscafé und/oder Betreuungsgruppen zur Verfügung stellen
Sonstige Kooperationspartner mit derzeit noch eher informeller Zusammenarbeit
- Akademie für Fort- und Weiterbildung am EGZB
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Wegweiser Demenz“
- Crossmed GmbH (erstellte für uns kostenlos den bundesweit gestreuten Patientenratgeber Freude erleben - trotz Alzheimer
2. Dachorganisationen und weitere Mitgliedschaften in Berliner Zusammenschlüssen
Denkbar wäre freilich auch, dass wir uns in regionalen Zusammenschlüssen innerhalb Berlins einbringen, etwa in den Geriatrisch-Gerontopsychiatrischen Verbünden (GGV) oder den diversen Projekten "demenzfreundliche Kommune" (DfK). Da es aber in jedem der 23 Berliner Bezirke einen GGV gibt und ca. 10 DfK-Projekte/-Organisationen würden wir uns bei einer Mitwirkung bei all diesen Zusammenschlüssen voraussichtlich - zu Lasten unseres satzungsgemäßen Leistungsversprechens - hoffnungslos verzetteln. Deshalb haben wir uns entschlossen, exemplarisch nur je einem GPV-nahen und einem DfK-Verein beizutreten:
3. Förderer
Die Zuschüsse unserer Zuwendungsgeber machten in 2019 20% unserer Einnahmen aus.
4. Wirtschaftsunternehmen als Leistungsnehmer
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die AAI hat 2019 ca. 10 % ihrer Einnahmen durch Geschäftsbeziehungen zu Wirtschaftsunternehmen erzielt und zwar durch Aussteller, bei unserem 21. Alzheimer-Symposium, die für ihren Präsentationsstand ein Entgelt in unterschiedlicher Höhe gezahlt haben.
Nach der in den uns anerkannten Leitsätzen der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen enthaltenen Definition (Unter Sponsoring ist dabei die Gewährung von Geld, geldwerten Vorteilen, Sachzuwendungen oder ideeller Unterstützung durch Unternehmen zur Förderung der Alzheimer-Gesellschaft zu verstehen, wenn damit auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verfolgt werden.) gelten die erzielten Entgelte gleichwohl als Sponsoring obwohl für auf diese Weise erzielte Einnahmen MWSt zu entrichten wäre, würden sie 17.500 € überschreiten.
Da wir die Bereitstellung von Ausstellungsfläche auf einer von uns organisierten, gut besuchten Veranstaltung in Rechnung stellen, verbuchen wir die erzielten Einnahmen entsprechend dem Steuerrecht als Entgelte.
Um auch in diesem Zusammenhang die gebotene Transparenz zu gewähren, nennen wir auf dem jeweiligen Flyer zum Symposium alle die Körperschaften, die hier mit einem Präsentationsstand vertreten sein werden: Diese zahlten Entgelte in Höhe von insgesamt 10.900 €.
5. Körperschaften die als juristische Person Fördermitglied sind
Bei Zahlung eines erhöhten Jahresbeitrags können auch Unternehmen Fördermitglied der AAI werden.
Sie haben - ebenso wie natürliche Personen, die Fördermitglied der AAI sind - laut Satzung kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, wohl aber Mitspracherecht, etwa bei der Frage um Veränderungen bezüglich der Hilfsangebote der AAI.
Folgende Körperschaften haben derzeit den Status des Fördermitglieds der AAI erlangt:
- Alpenland Pflegeheime Berlin GmbH & Co. KG
- Domicil - Seniorenpflegeheim Baumschulenweg GmbH
- Domicil-Seniorenpflegeheim Müllerstraße GmbH
- Domicil-Seniorenpflegeheim Residenzstraße GmbH
- Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH
- Evangelisches Pflegeheim Lutherstift gGmbH
- Gesellschaft zur Förderung altersgerechten Wohnens FAW gGmbH
- hesena Care GmbH Domizil Alt-Mariendorf
- hesena Care GmbH Domizil am Gartenplatz
- KATHARINENHOF® am Dorfanger
- Senioren-Wohnpark Kyritz GmbH
- Vitanas GmbH Co. KGaA
- Wolfgang Doll GmbH
6. Einzelpersonen, die Mitarbeiter eines Wirtschaftunternehmens sind, das die gleiche Zielgruppe bedient, wie die AAI
Einzelpersonen betrachten wir unabhängig von ihrer Firmenzugehörigkeit als allein für ihr Handeln verantwortlich. Sofern sie Funktionsträger bei uns sind, zählt die persönliche Überzeugungskraft und Sachkompetenz - nicht die Firmenzugehörigkeit.
- Das hauptberufliche Tätigkeitsfeld unserer Vorstandsmitglieder nennen wir bei der Darstellung unserer Mitarbeiter
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