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Die Satzung ist das grundlegende Regelwerk des Vereins. Der wohl wichtigtste Punkt der Satzung ist der § 2, der den Zweck des Vereins festlegt und beschreibt, auf welche Weise er erfüllt werden soll.
Die Satzung der Alzheimer Angehörigen-Initiative e.V. stellen wir an dieser Stelle nur noch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung - und nicht mehr im HTML-Format.
Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung 2012 beschloss mit Wirkung zum 1. Januar 2013 folgende Beitragsordnung:
- Mitglieder zahlen – sofern sie nach §5 (3) der Satzung nicht beitragsfrei gestellt sind – als natürliche Personen einen Jahresbeitrag in Höhe von 50 € und als juristische Personen in Höhe von 300 €.
- Der Mitgliedsbeitrag wird auch im Jahr des Beitritts in voller Höhe fällig.
- Die Beiträge werden wie folgt fällig:
- bei jährlicher Zahlung am 15. Februar in Höhe des vollen Jahresbeitrags.
- im Beitrittsjahr zur Mitte des ersten Quartals in dem zu diesem Zeitpunkt die Mitgliedschaft besteht und zwar in Höhe des vollen Jahresbeitrags.
- bei quartalsweiser Zahlung zur Mitte des jeweiligen Quartals in Höhe eines ¼ Jahresbeitrags.
- im ersten Jahr zur Mitte des jeweiligen Quartals in anteiliger Höhe, so dass am Jahresende der Jahresbeitrag in voller Höhe gezahlt ist.
- Bei Beitritt nach der Mitte des 4. Quartals wird der Jahresbeitrag in voller Höhe sofort fällig.
- Bei Austritt endet die Mitgliedschaft zum Jahresende.
- Nach § 5 (3) Satzung hat der Vorstand das Recht, in besonderen Fällen den Mitgliedsbeitrag zu erlassen.
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